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KI-Kennzeichnungspflicht: Was Art. 50 seit August 2026 verlangt

Ja, seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Betriebe müssen offenlegen, wenn eine KI mit Menschen spricht, und KI-erzeugte Deepfakes kennzeichnen. Nicht jeder KI-Text ist betroffen: Dieser Leitfaden zeigt, welche Fälle Artikel 50 für die Praxis regelt und welche nicht. Stand: Oktober 2026.

Niklaas Zander Niklaas Zander · 12. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit
Messing-Prägesiegel schwebt über gestapelten Dokumenten mit goldenem Lichtsaum und tiefen Teal-Schatten, flache Schärfeebene, ohne Gesichter und ohne Text
Kurze Antwort

Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Betriebe müssen offenlegen, wenn eine KI direkt mit Kunden spricht, und echt wirkende KI-Bilder von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) als KI-erzeugt kennzeichnen, am sichersten direkt im oder auf dem Bild. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, sind nicht kennzeichnungspflichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Pflichten der Betreiber aus Artikel 50 nicht verschoben. Verschoben wurden im Kern die Hochrisiko-Pflichten, für eigenständige Systeme auf den 2. Dezember 2027.
  • Artikel 50 trennt zwei Rollen: Anbieter (die KI-Tools selbst) müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren und den Chatbot-Hinweis technisch ermöglichen (Art. 50(1)). Betreiber (Sie als anwendendes Unternehmen) machen diesen Hinweis sichtbar und kennzeichnen Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte.
  • Echt wirkende KI-Bilder von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden, auch wenn das Motiv frei erfunden ist. Am sichersten sitzt der Hinweis direkt im oder auf dem Bild, etwa als Symbol „KI“. Offensichtlich künstliche Illustrationen und reine Retusche müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden.
  • Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, sind nicht kennzeichnungspflichtig. Die Textpflicht trifft nur KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle.
  • Artikel 50 schreibt keine feste Formulierung vor, nur eine Offenlegung „in klarer und eindeutiger Weise“. Verstöße können nach Artikel 99 mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für KMU und kleine Midcap-Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. Praktisch relevanter ist oft das Abmahnrisiko über das UWG.

Kaum ein Datum hat bei Inhabern so viele Rückfragen ausgelöst wie der 2. August 2026. Seitdem greift die Kennzeichnungspflicht der EU-KI-Verordnung, und in Gesprächen höre ich oft die Sorge: "Muss ich jetzt unter jede mit KI geschriebene Mail einen Hinweis setzen?" Die kurze Antwort: nein. Artikel 50 ist enger, als viele befürchten, trifft aber ein paar Fälle sehr klar. Diesen Beitrag habe ich geschrieben, weil ich KI-Systeme für KMU baue und jeden KI-Inhalt in meinem eigenen Betrieb, von den Bildern in diesem Magazin bis zu automatisierten Textbausteinen, genau dieser Logik zuordnen muss, bevor er online geht.

Rechtsstand: Oktober 2026. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Pflichten der Betreiber aus Artikel 50 nicht verschoben. Verschoben wurden im Kern die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme (auf den 2. Dezember 2027). Bei der Kennzeichnung bekamen nur die Anbieter von KI-Tools, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Zwei Auslegungshilfen der EU-Kommission zeigen inzwischen, woran eine Kennzeichnung gemessen wird: der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Code of Practice, final seit 10. Juni 2026) und die Leitlinien zu Artikel 50 (C(2026) 5054 vom 20. Juli 2026). Beide sind selbst kein Gesetz, zeigen aber, wie die Kommission Artikel 50 auslegt. Die Leitlinien liegen bisher nur auf Englisch vor und sind förmlich noch nicht angenommen. Der Kodex ist freiwillig, und wer ihn befolgt, hat damit noch keinen abschließenden Nachweis, dass er die Pflichten erfüllt. Wer ihn nicht unterzeichnet, soll auf anderem Weg zeigen können, wie er die Pflichten erfüllt (Leitlinien Rn. 148). Vorweg zur Einordnung: Ich bin kein Anwalt. Dieser Beitrag ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls fragen Sie einen Fachanwalt.

02.02.2025KI-Kompetenzpflicht Art. 4 gilt02.08.2026Kennzeichnungspflicht Art. 50 gilt02.12.2027Hochrisiko-Systeme (verschoben)

Kennzeichnungspflicht seit August 2026: Wer ist betroffen?

Betroffen ist seit dem 2. August 2026 jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht oder eine KI im Kundenkontakt einsetzt, unabhängig von der Größe. Artikel 50 unterscheidet dabei zwei Rollen: den Anbieter (wer ein KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt) und den Betreiber (wer es beruflich unter eigener Verantwortung nutzt). Als KMU sind Sie fast immer Betreiber, nicht Anbieter. Ausnahme: Wer einen Chatbot selbst entwickelt oder für sich entwickeln lässt und unter eigenem Namen einsetzt, ist dafür selbst Anbieter.

Betreiber (Deployer): Jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System beruflich und unter eigener Verantwortung einsetzt. Nutzen Sie ChatGPT, einen Bildgenerator oder einen Website-Chatbot im Betrieb, sind Sie Betreiber. Der Anbieter ist dagegen das Unternehmen hinter dem Tool. Diese Unterscheidung entscheidet, welche Pflichten aus Artikel 50 auf Sie zutreffen.

Der Unterschied ist wichtig, weil die technisch aufwendigste Pflicht, die maschinenlesbare Markierung von KI-Ausgaben, den Anbieter trifft, also die Tool-Hersteller. Für Sie als Betrieb bleiben drei praktische Fragen: Spricht bei mir eine KI mit Kunden? Veröffentliche ich echt wirkende KI-Bilder? Und gebe ich KI-Texte zu öffentlich relevanten Themen ungeprüft heraus? Die nächsten Abschnitte gehen jede davon durch.

Chatbot im Kundenkontakt

Spricht eine KI direkt mit Ihren Kunden, muss das spätestens bei der ersten Interaktion klar erkennbar sein.

Echt wirkende KI-Bilder

Echt wirkende KI-Bilder von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes) müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden.

KI-Texte ohne Redaktion

KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, wenn kein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet.

Was Art. 50 konkret verlangt: die wichtigsten Transparenz-Fälle

Artikel 50 regelt die folgenden für KMU praktisch relevanten Fälle, verteilt auf die beiden Rollen: Chatbot-Offenlegung und maschinenlesbare Markierung liegen beim Anbieter, die Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-Texten zu öffentlichem Interesse beim Betreiber. Daneben verlangt Art. 50(3) einen Hinweis, wenn Sie Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzen, im typischen KMU aber selten der Fall. Die Tabelle ordnet jeden Fall zu und zeigt, was er für einen typischen Betrieb bedeutet.

AnwendungsfallKennzeichnung Pflicht?Wer muss handelnBeispiel im KMU
KI, die direkt mit Menschen interagiert (Chatbot, Sprachassistent)Ja, OffenlegungAnbieter (das System muss es können), in der Praxis vom Betreiber sichtbar zu machen. Eigenbau oder Auftragsentwicklung unter eigenem Namen: Sie sind AnbieterService-Chatbot auf der Website: "Hier antwortet eine KI"
Maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte (Bild, Ton, Video, Text)JaAnbieter (die KI-Tools selbst)Betrifft KMU nur mittelbar: die Markierung liefert das Werkzeug, nicht Sie
Deepfakes: echt wirkende KI-Bilder, -Videos, -Tonaufnahmen von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten, EreignissenJaBetreiber (wer veröffentlicht)Fotorealistisches KI-Werbebild mit einer echt wirkenden Person
KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem InteresseJa, mit AusnahmeBetreiberAutomatisch erzeugter Nachrichten- oder Aufklärungsbeitrag ohne redaktionelle Prüfung
Normale Geschäftstexte (Angebote, Mails, Marketing) mit menschlicher PrüfungNeinniemandMit KI entworfene, vom Team geprüfte Angebotsmail

Wichtig für das Verständnis: Artikel 50 schreibt an keiner Stelle einen bestimmten Wortlaut vor. Verlangt ist, dass die Information "in klarer und eindeutiger Weise" bereitgestellt wird, "spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung", und bei Bildern und Texten, dass "offengelegt" wird, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Wie genau Sie das formulieren, bleibt Ihnen überlassen. Muster dafür stehen weiter unten.

KI-generierte Bilder kennzeichnen: Was gilt, was nicht

Kennzeichnungspflichtig sind KI-Bilder dann, wenn sie ein Deepfake sind: also echt wirkende Darstellungen realer oder real wirkender Personen, Tiere, Gegenstände, Orte oder Ereignisse. Auch ein KI-Produktfoto in der Werbung kann darunter fallen, wenn es das Produkt anders zeigt, als es ist. Offensichtlich künstliche Illustrationen, Comics, abstrakte Grafiken sowie reine Retusche oder Farbkorrektur fallen in der Regel nicht darunter. Es geht dem Gesetz darum, ob ein Bild für echt gehalten werden kann, nicht um jedes computergenerierte Pixel. Eine Täuschungsabsicht braucht es dafür nicht.

Wenn-dann-Regel fürs Bild: Wenn ein Betrachter das Bild für eine echte Foto-Aufnahme halten könnte und es zeigt Personen, Tiere, Gegenstände, Orte oder Ereignisse, dann kennzeichnen. Das gilt auch für frei erfundene Motive, die so existieren könnten. Wenn es erkennbar eine Illustration oder Grafik ist, dann ist in der Regel keine Kennzeichnung nötig. Vorsicht bei Bildern, die man für ein echtes Gemälde halten könnte: Auch Kunstwerke zählen zu den Gegenständen, solche Bilder können im Einzelfall als Deepfake gelten. Im Zweifel kennzeichnen: Ein kurzer, gut sichtbarer Hinweis schadet nie, eine fehlende Kennzeichnung kann teuer werden.

Entscheidend ist der Ort. Am sichersten sitzt die Kennzeichnung im oder auf dem Bild, als kurzer Hinweis oder Symbol direkt im Bild oder als Element, das sichtbar auf dem Bild liegt. So sieht es der Verhaltenskodex vor. Alt-Text, Impressum oder AGB reichen nicht: Nach den Leitlinien muss man den Hinweis ohne technische Hilfsmittel und ohne eigenes Zutun wahrnehmen können (Rn. 117), und was in Nutzungsbedingungen oder hinter Menüs steckt, gilt als leicht zu übersehen (Rn. 142). Das Gesetz schließt eine Bildunterschrift nicht ausdrücklich aus. Sie weicht aber vom Kodex ab, und wer abweicht, muss im Zweifel selbst darlegen, warum sein Hinweis trotzdem klar und eindeutig ist (Leitlinien Rn. 148). Das macht sie angreifbar. Der Hinweis muss ohne Klick oder Mouseover erkennbar und auch auf dem Handy gut lesbar sein. Verlässt das Bild Ihre Website, etwa als Vorschaubild beim Teilen eines Links, in Ihrem Newsletter oder in eigenen Social-Media-Posts, gehört der Hinweis in die Bilddatei selbst, denn dort fehlt Ihr Seitenlayout. Ein Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Eine fehlende Bild-Kennzeichnung ist für Wettbewerber am leichtesten zu sehen und damit am ehesten angreifbar. Mehr dazu im Abschnitt zu den Sanktionen.

KI-Texte kennzeichnen: Pflicht oder freiwillig?

Für die große Mehrheit der Geschäftstexte gilt: keine Kennzeichnungspflicht. Die Textregel des Artikels 50 greift nur bei KI-Texten, die "veröffentlicht" werden, "um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren", also Nachrichten, politische Aussagen, öffentliche Aufklärung. Nach den Leitlinien zählen auch Ratgebertexte zu Gesundheitsfragen oder Anlegerinformationen dazu. Angebote, E-Mails, Produktbeschreibungen, Marketing- und SEO-Texte fallen typischerweise nicht darunter, es sei denn, sie enthalten etwa Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit.

Und selbst bei öffentlich relevanten Texten entfällt die Pflicht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Text wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Was das heißt, beschreiben die Leitlinien der Kommission: Ein sachkundiger Mensch prüft den Inhalt, mindestens die Fakten. Eine Rechtschreibkontrolle oder eine flüchtige Freigabe reicht nicht. Ändert eine KI den Text danach noch inhaltlich, entfällt die Ausnahme (Rn. 134 bis 136).

Der ehrliche Frame: In einem normalen Betrieb entsteht praktisch kein kennzeichnungspflichtiger KI-Text, solange ein Mensch die Inhalte vor Veröffentlichung inhaltlich prüft und freigibt. Wer diesen Freigabeschritt sauber dokumentiert (wer hat wann geprüft), ist auf der sicheren Seite. Das kostet nichts außer Disziplin und ist einer der wenigen echten Selbstläufer in der ganzen KI-Compliance.

Kennzeichnung in der Praxis: Beispiele und Formulierungen

Weil Artikel 50 keinen festen Wortlaut vorschreibt, zählt nur, dass der Hinweis klar und eindeutig ist. Die folgenden Muster erfüllen das und sind bewusst schlicht gehalten. Sie dürfen sie wörtlich übernehmen oder an Ihre Tonalität anpassen.

  • Für Bilder: "Dieses Bild wurde mit KI erstellt." oder als Kurzform direkt auf dem Bild ein gut lesbares Kürzel wie „KI“ bzw. „KI-generiert“. Die Kommission stellt dafür frei nutzbare EU-Symbole mit dem Kürzel „AI“ bereit, die Nutzung ist freiwillig. „KI“ ist vertretbar und für ein deutschsprachiges Publikum meist verständlicher, das Gesetz selbst schreibt keine Form vor. Wer eng am Verhaltenskodex bleiben will, nimmt „AI“, denn der Kodex sieht das englische Kürzel vor.
  • Für Videos: "Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte."
  • Für Chatbots (beim Gesprächsstart): "Hier antwortet ein KI-Assistent. Bei komplexen Anliegen leite ich an einen Menschen weiter."
  • Für öffentlich relevante KI-Texte ohne Redaktion: "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt."

Zwei Feinheiten aus der Praxis. Erstens: Beim Chatbot muss der Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion sichtbar sein, nicht im Impressum versteckt. Zweitens: Beim Bild schreibt das Gesetz keine Position vor. Am sichersten liegt der Hinweis auf dem Bild, hebt sich klar vom Hintergrund ab und wird von nichts verdeckt. Der Verhaltenskodex nennt als Beispiel die obere rechte Ecke. Ich selbst hinterlege die Kennzeichnungsregeln in meinem n8n-Produktivbetrieb so, dass jeder automatisiert erzeugte Inhalt den passenden Hinweis mitbekommt, bevor er veröffentlicht wird.

Transparenzpflicht, Kennzeichnungspflicht, Offenlegungspflicht: Begriffe sauber getrennt

Die drei Begriffe meinen im Kern dasselbe Ziel, betonen aber unterschiedliche Aspekte. Transparenzpflicht ist der Oberbegriff des Artikels 50: Niemand soll unbemerkt getäuscht werden. Kennzeichnung und Offenlegung sind die konkreten Mittel, mit denen Sie diese Transparenz herstellen.

Transparenzpflicht: Die übergeordnete Pflicht aus Artikel 50, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Kennzeichnung und Offenlegung sind die praktische Umsetzung: ein Hinweis am Chatbot, eine Markierung am Bild, ein Vermerk am Text. Umgangssprachlich wird das alles unter "KI-Kennzeichnungspflicht" zusammengefasst.

Für die Praxis müssen Sie diese Begriffe nicht auseinanderhalten. Wichtiger ist die Rollenfrage (Anbieter oder Betreiber) und die Fallgruppe (Chatbot, Bild, Text). Wer in diesen Kategorien denkt, ordnet jeden eigenen KI-Inhalt in Minuten richtig ein. Wie der Artikel 50 in das größere Bild der Risikoklassen passt, steht im Beitrag zu den EU-AI-Act-Risikoklassen.

In 5 Schritten umsetzen: So bereiten sich KMU vor

Schritt eins ist die Bestandsaufnahme: Sie klären, wo im Betrieb überhaupt KI-Inhalte entstehen. Alles Weitere baut darauf auf. Der ganze Durchlauf ist an einem Nachmittag machbar und kostet außer Zeit nichts.

  1. Bestandsaufnahme: Wo entstehen KI-Inhalte? Chatbot auf der Website, KI-Bilder in Werbung und auf Social Media, automatisch erzeugte Texte. Eine einfache Liste reicht.
  2. Einordnung nach Fallgruppen: Gehen Sie jede Zeile mit der Tabelle oben durch. Fällt der Inhalt unter Chatbot, Deepfake-Bild oder öffentlich relevanten Text, ist er kennzeichnungspflichtig, sonst nicht.
  3. Formulierungen festlegen: Legen Sie für die betroffenen Fälle einen klaren Standard-Hinweis fest (Muster oben). So kennzeichnet jeder im Team gleich.
  4. In die interne KI-Richtlinie aufnehmen: Halten Sie schriftlich fest, was gekennzeichnet wird und wie. Die Bausteine dafür stehen in der Vorlage KI-Richtlinie für Unternehmen.
  5. Dokumentieren: Notieren Sie, wer KI-Texte vor Veröffentlichung prüft und freigibt. Genau dieser Nachweis sichert die redaktionelle Ausnahme und ist im Streitfall Ihr bestes Argument.

Das meiste davon können Sie selbst umsetzen, ohne Berater. Wo externe Unterstützung sich lohnt und wo nicht, habe ich nüchtern im Beitrag KI-Beratung oder selbst machen? aufgeschrieben. Kostenlose Orientierung bieten daneben die Leitfäden der IHKs und der Wettbewerbszentrale (Quellen unten).

Unsicher, welche Ihrer KI-Inhalte unter Artikel 50 fallen? Im 1-Tages-Audit (1.500 Euro netto, jeweils Festpreis zzgl. MwSt.) kläre ich das mit, zusammen mit KI-Richtlinie und Schulungspflicht. Zeigt der Tag keinen in Euro rechenbaren Hebel, kostet er Sie nichts. Bei Umsetzung binnen 60 Tagen wird die Beratung voll verrechnet. Mit Niklaas sprechen.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 können nach Artikel 99 der KI-Verordnung mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt laut Artikel 99 jeweils der niedrigere der beiden Werte, seit dem Digital Omnibus auch für kleine Midcap-Unternehmen. Zum Vergleich: Verbotene Praktiken nach Artikel 5 stehen bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, Falschauskünfte an Behörden bei bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.

Verbotene Praktiken (Art. 5): bis 35 Mio. Euro oder 7 % des Weltumsatzes
35 Mio. €
Transparenzverstöße (Art. 50): bis 15 Mio. Euro oder 3 %
15 Mio. €
Falschauskünfte an Behörden: bis 7,5 Mio. Euro oder 1 %
7,5 Mio. €
Quelle: Artikel 99 KI-Verordnung; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag

Diese Zahlen sind für Großkonzerne kalibriert und nicht der wahrscheinlichste Fall für einen Mittelständler. Praktisch relevanter ist ein anderes Risiko: die Abmahnung. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale können Verstöße auch unlauterer Wettbewerb sein. Dann dürfen Wettbewerber und Verbände über das UWG abmahnen. Ob Artikel 50 eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG ist, hat allerdings noch kein Gericht entschieden. Behördlich zuständig ist in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur (§ 2 Abs. 1 KI-MIG).

Einordnung, kein Alarm: Die Millionenbeträge sind Obergrenzen für schwere, vorsätzliche Verstöße großer Anbieter. Für einen KMU, der Chatbot-Hinweis und Bild-Kennzeichnung sauber umsetzt, ist das kein Thema. Der realistische Ärger sind Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung, und die vermeiden Sie mit einem gut lesbaren Hinweis direkt am Bild und am Chatbot.

Kennzeichnung ist am Ende kein Einzelproblem, sondern ein Baustein Ihrer KI-Compliance neben Richtlinie, Schulung und Datenschutz. Wie die Datenschutz-Seite dazu aussieht, steht in der DSGVO-Checkliste für KMU, die Schulungspflicht nach Artikel 4 im Beitrag EU AI Act Schulungspflicht. Wollen Sie das in einem Durchgang sortieren, statt es Stück für Stück zusammenzusuchen: Mit Niklaas sprechen. Wie so ein Termin abläuft, zeigt der Beitrag zur KI-Potenzialanalyse.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) hat dieses Datum für Betreiber nicht verschoben. Verschoben hat er vor allem die Fristen für Hochrisiko-Systeme, für eigenständige Systeme auf den 2. Dezember 2027. Anbieter von KI-Tools, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Andere Pflichten gelten schon länger: Seit dem 2. Februar 2025 müssen Betriebe nach Artikel 4 Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Teams fördern. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren, das stellt der Omnibus seit Juli 2026 ausdrücklich klar.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Nicht pauschal. Die Textregel des Artikels 50 greift nur bei KI-Texten, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, etwa Nachrichten, öffentliche Aufklärung oder Ratgeber zu Gesundheitsfragen. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing fallen in der Regel nicht darunter. Und selbst bei öffentlich relevanten Texten entfällt die Pflicht, wenn ein sachkundiger Mensch den Text inhaltlich prüft (mindestens die Fakten, nicht nur die Rechtschreibung) und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?

Ja, wenn es sich um ein Deepfake handelt: echt wirkende KI-Bilder von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten oder Ereignissen, auch erfundene Motive, die so existieren könnten. Betreiber, die solche Bilder veröffentlichen, müssen offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Offensichtlich künstliche Illustrationen, Grafiken sowie reine Retusche oder Farbkorrektur sind in der Regel ausgenommen. Ein kurzer, gut lesbarer Hinweis oder ein Symbol wie „KI“ genügt, am sichersten direkt im oder auf dem Bild. Einen festen Wortlaut schreibt das Gesetz nicht vor.

Für welche Systeme gilt der AI Act?

Der EU AI Act gilt für KI-Systeme entlang von vier Risikoklassen: verbotene Praktiken, Hochrisiko, begrenztes Risiko mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 betrifft die Klasse des begrenzten Risikos, also vor allem Chatbots und KI-Inhalte. Die meisten Alltags-Anwendungen im Betrieb fallen in die unterste Klasse. Die vollständige Systematik steht im Beitrag zu den EU-AI-Act-Risikoklassen.

Welche Unternehmen sind vom AI Act betroffen?

Die Kennzeichnungspflicht trifft jedes Unternehmen, das KI-Inhalte veröffentlicht oder eine KI im Kundenkontakt einsetzt, unabhängig von der Größe. Als KMU sind Sie dabei fast immer Betreiber (Sie nutzen ein Tool), nicht Anbieter (das wäre der Tool-Hersteller). Als Betreiber machen Sie in der Praxis vor allem den Chatbot-Hinweis sichtbar, der formal eine Anbieter-Pflicht nach Art. 50(1) ist, und kennzeichnen Deepfakes sowie öffentlich relevante KI-Texte ohne redaktionelle Kontrolle. Wer einen Chatbot selbst entwickelt oder für sich entwickeln lässt und unter eigenem Namen einsetzt, ist dafür allerdings selbst Anbieter.

Was droht bei Verstößen gegen den AI Act?

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 sieht Artikel 99 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und kleine Midcap-Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Wert. Diese Obergrenzen sind für schwere Verstöße großer Anbieter gedacht. Praktisch relevanter für den Mittelstand ist das Abmahnrisiko: Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale kann eine fehlende Kennzeichnung über das UWG abgemahnt werden, gerichtlich geklärt ist das noch nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Transparenzpflicht und Kennzeichnungspflicht?

Transparenzpflicht ist der Oberbegriff aus Artikel 50: Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Kennzeichnung und Offenlegung sind die konkreten Mittel, mit denen Sie diese Transparenz herstellen, also der Hinweis am Chatbot, die Markierung am Bild, der Vermerk am Text. Umgangssprachlich wird beides unter KI-Kennzeichnungspflicht zusammengefasst.

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig? (Beispiel)

Artikel 50 schreibt keinen festen Wortlaut vor, verlangt aber eine klare und eindeutige Offenlegung. Bewährte Muster sind: für Bilder "Dieses Bild wurde mit KI erstellt.", für Chatbots "Hier antwortet ein KI-Assistent." und für öffentlich relevante KI-Texte ohne Redaktion "Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt." Wichtig ist die Sichtbarkeit: beim Chatbot spätestens bei der ersten Interaktion, beim Bild am sichersten direkt im oder auf dem Bild.

Wie kennzeichne ich ein KI-Bild?

Kennzeichnungspflichtig sind seit dem 2. August 2026 nur Deepfakes, also echt wirkende KI-Bilder von Personen, Tieren, Gegenständen, Orten oder Ereignissen, auch erfundene Motive, die so existieren könnten. Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar und eindeutig sein, etwa als kurzer Hinweis „KI-generiert“ oder als Symbol „KI“, am sichersten im oder auf dem Bild. Verlässt das Bild Ihre Website (Vorschaubild, Newsletter, eigene Social-Media-Posts), gehört der Hinweis in die Bilddatei. Versteckte Metadaten allein reichen für Betreiber nicht. Offensichtlich künstliche Illustrationen und einfache Bildretusche sind in der Regel ausgenommen.

Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?

Eine schriftliche KI-Richtlinie ist nicht als eigenes Dokument im AI Act vorgeschrieben. Faktisch brauchen Sie aber eine: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 Maßnahmen, die die KI-Kompetenz Ihres Teams fördern, und im Streitfall brauchen Sie dafür einen Beleg. Eine Seite mit klaren Regeln (was erlaubt ist, welche Tools freigegeben sind, wer Ansprechpartner ist) erfüllt das für die meisten KMU. Eine Muster-Vorlage mit den zehn Bausteinen finden Sie in KI-Richtlinie für Unternehmen.

Wann muss der Einsatz von KI im Unternehmen gekennzeichnet werden?

Als Betrieb müssen Sie seit dem 2. August 2026 in drei Fällen kennzeichnen: wenn ein KI-Chatbot direkt mit Ihren Kunden spricht (klarer Hinweis, dass es eine KI ist), wenn Sie Deepfakes veröffentlichen, und wenn Sie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung herausgeben. Normale Geschäftstexte wie Angebote, Mails oder Marketing, die ein Mensch vor Veröffentlichung prüft, müssen Sie nicht kennzeichnen.

Quellen: EU AI Act, Artikel 50 (Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber, Volltext) · EU AI Act, Artikel 99 (Sanktionen und Bußgeld-Staffelung, KMU-Regel: niedrigerer Betrag) · EU AI Act, Implementation Timeline (Artikel 50 anwendbar ab 2. August 2026) · EU Artificial Intelligence Act, The Transparency Rules: A Practical Guide to Article 50 · IHK Karlsruhe, Kennzeichnungspflichten für künstlich erzeugte Inhalte ab August 2026 · Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO (redaktionelle Kontrolle, keine feste Formulierung) · Rat der EU, Final green light zum Digital Omnibus, Pressemitteilung vom 29.06.2026 (Hochrisiko-Fristen verschoben, Betreiberpflichten aus Art. 50 ohne Aufschub) · EU-Kommission, Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (final, 10.06.2026) · EU-Kommission, Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, C(2026) 5054 (20.07.2026) · EU-Kommission, EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (frei nutzbar) · KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), § 2 Zuständigkeit der Bundesnetzagentur · Wettbewerbszentrale, Leitfaden KI-generierte Inhalte, Version 2 (29.07.2026) · Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), Amtsblatt der EU vom 24.07.2026

Niklaas Zander

Niklaas Zander

KI- und Recruiting-Berater, Autor von "Der Bewerber-Code". Führt seine eigene Agentur fast komplett mit KI und baut KI-Systeme für kleine und mittlere Betriebe: DSGVO-konform, mit Plan statt Spielerei. Mehr zur KI-Beratung.